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AGB.

I .Geltung

1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle von der Image47 GmbH, Peutestraße 8, 20539 Hamburg, (im Folgenden: „Image47 GmbH“) durchgeführten Auftragsproduktionen und sämtliche damit zusammenhängenden Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Image47 GmbH gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos an ihn erbringen.
3 Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der des Vertragsschlusses gültigen bzw. jedenfalls in der von der Image47 GmbH zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne die Image47 GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

II. Angebot & Vertragsschluss

1 Alle Angebote der Image47 GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die Image47 GmbH innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
2 Die Zusendung bestellter Waren oder die Durchführung der beauftragten Dienstleistungen gelten als Annahme.

III. Liefer- und Zahlungsbedingungen

(1) Die Lieferung etwaig angefertigten Contents erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt Ende der Produktion, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die vereinbarte Vergütung ist mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

IV. Auftragsproduktionen

1 Die Image47 GmbH ist berechtigt, die von ihm geschuldeten Leistungen nach eigenem Ermessen durch Dritte erbringen zu lassen. Ein Anspruch des Kunden auf die Durchführung der Produktion durch bestimmte Personen besteht nicht.
2 Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Image47 GmbH ausgewählt.
3 Sind der Image47 GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
4 Die Image47 GmbH ist berechtigt, das Logo des Kunden als Referenz zu nutzen, insbesondere für die unternehmenseigene Website und Printpublikationen.

V. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1 Diese AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3 Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die gesondert zu vergüten sind, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.
4 Das überlassene Bildmaterial verbleibt im Eigentum der Image47 GmbH, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher. Ist der Kunde Verbraucher, steht der Eigentumsübergang an dem Bildmaterial unter der aufschiebenden der Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis durch den Kunden.
5 Der Kunde hat das Material sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6 Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Material als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

VI. Nutzungsrechte

1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, überträgt die Image47 GmbH dem Kunden Nutzungsrechte an dem gelieferten Bildmaterial nach Maßgabe der folgenden Absätze:
a) Ist der Kunde Verbraucher (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen, redaktionellen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden, § 13 BGB), räumt ihm die Image47 GmbH ein räumlich und zeitlich unbeschränktes ausschließliches Recht zur nicht-kommerziellen Nutzung ein und verzichtet zudem auf sein Recht auf Urhebernennung.
b) In allen sonstigen Fällen wird dem Kunden nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung des Materials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt, übertragen. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
c) Das Recht zur Verwendung des Contents durch die Image47 GmbH nach Maßgabe der Ziffer 3 bleibt hiervon unberührt.

2 Vorbehaltlich Ziffer 1 müssen ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3 Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte ist die Image47 GmbH berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung kostenfrei zu verwenden. Der Kunde willigt mit Abschluss des Vertrages insbesondere in die werbliche Nutzung auf den unternehmenseigenen Websites und social-media-Profilen der Image47 GmbH ein. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden.
4 Jede über Ziffer 1. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Image47 GmbH. Das gilt insbesondere für: – eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen, – die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Materials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Materials gem. Ziffer V 5 AGB dient. – jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Daten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Daten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt). – die Weitergabe des digitalisierten Materials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei gesonderter Kennzeichnung der Bearbeitung gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7 Jegliche öffentliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Contents ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des Urhebervermerks „© Image47“ in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
8 Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Image47 GmbH aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

VII. Haftung

1 Die Image47 GmbH haftet für von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
2 Die Image47 GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, die Image47 GmbH sichert dies in einer entsprechenden Release-Erklärung ausdrücklich zu. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das künstlerische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
3 Die Image47 GmbH verwahrt die Negative/Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative/Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

VIII. Honorare

1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und etwaiger Künstlersozialabgaben.
2 Mit dem vereinbarten Honorar wird die Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziffer VI abgegolten.
3 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4 Das Honorar gemäß Absatz 1 ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
5 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6 Die Image47 GmbH weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst kundig machen.
7 Bei Auftragsabschluss werden dem Auftraggeber 50% Anzahlung in Rechnung gestellt, die Restzahlung erfolgt nach Auslieferung.
8 In der Postproduktion ist eine Korrekturschleife enthalten. Alle weiteren Korrekturschleifen werden dem Kunden separat berechnet.

IX. Rückgabe des Bildmaterials bei zeitlich begrenzter Nutzung

1 Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2 Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Die Image47 GmbH haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3 Überlässt die Image47 GmbH auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von der Image47 GmbH schriftlich bestätigt worden ist.
4 Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

X. Vertragsstrafe, Schadensersatz, Vergütung bei Kündigung

1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des Nutzungshonorars zu zahlen. Der Fotograf behält sich die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche vor.
2 Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das Nutzungshonorar zu zahlen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher. Der Fotograf ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung und als Mindestbetrag eines vom Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
3 Schließt der Kunde nach Anbahnung aber vor Abschluss des Vertrages mit dem Fotografen über den gleichen Vertragsgegenstand einen Vertrag, mit einem Dritten, zu dem ihm der Kontakt zuvor durch den Fotografen vermittelt wurde, ab, steht dem Fotografen hierfür eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Prozent des vom Kunden mit dem Dritten vereinbarten Nettohonorars zu. Der Fotograf ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung und als Mindestbetrag eines vom Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
4 Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden gilt § 649 BGB.

XI. Allgemeines

1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
2 Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich in Textform zu bestätigen.
3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Geschäftssitz der Image47 GmbH.